Allgemeine bedingungen

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Gaćina adriatic charter
Šibenik - Croatia
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Gaćina adriatic charter
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Allgemeine bedingungen

Besuchen Sie Kroatien, ein europäisches Land, umgeben von Hunderten von Inseln der Adria – ein ideales Reiseziel für Segler. Sie werden das Mittelmeer so vorfinden wie es einmal war: unberührte Natur, abgeschlossene Buchten, glatte Felsen und Kieselstrände, die zum glasklaren blauen Meer führen …








CHARTERBEDINGUNGEN AURUM Saison 2011
  1. Im Mietpreis des Segelschiffes sind eingeschlossen: Charter zum verabredeten Termin, Ankunft und Abfahrt aus den Häfen, Kraftstoff für 4 Stunden täglicher Motorsegeln, Schiffsbesatzung und ihre Ernährung, Gebrauch der spezifizierten Schiffsausstattung, Schiffs-, Crew- und Passagiereversicherung, und bis 6 Stunden Generatorarbeit täglich.
  2. Im Preis sind nicht eingeschlossen: Kosten in Häfen und Marinen, Eintrittskarten für Nationalparks, Kosten des Einstiegs/Ausstiegs in den Häfen nach dem besonderen Auftrag der Klienten, Transfers, Mehrwertssteuer (PDV), mehr als 4 Stunden Motorarbeit und mehr als 6 Stunden Generatorarbeit pro Tag, Kurtakse. Der Preis jeder zusätzlichen Kreuzfahrstunde mit angeschaltetem Motor beträgt EUR 50.
    Hostess – auf Antrag und mit zusätzlicher Zahlung (90 EUR/Tag)
  3. Zahlung: 50% des verabredeten Preises sollte beim Reservieren einbezahlt werden, und Rest von 50% mindestens 30 Tage vor dem Anfang der Segelfahrt.
  4. Passagierliste ( crew list ) muss mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben von der Seite der Agentur oder dem Klienten direkt 14 Tage vor dem Anfang der Reise zugestellt werden.
  5. Die Segelfahrt kann an der kroatischen Adria und nach den vorgeschlagenen Destinationen vereinbart werden, und der Kapitän ist bevollmächtigt, den Weg aus den Sicherheitsgründen und objektiven Schwierigkeiten (Unwetter o.ä.) zu verändern.
  6. Speiseoptionen: die Halbpension ist obligatorisch und für den Preis von 250 Euro pro Person wöchentlich schliesst das Frühstück und das Mittagessen. Vollpension betrag 400 € pro Person. Der Preis für die Vollpension „all inclusive“ beträgt 450 Euro pro Person wöchentlich und schliesst Frühstück, Mittagessen und Abendessen ein, sowie heimische Alkoholgetränke und andere alkoholfreie Getränke (ohne Limit). Die Vollpension ist fakultativ.Das Frühstück ist gewöhnlich von 8 bis 9 Uhr, das Mittagessen von 13 bis 14 Uhr und das Abendessen von 19 bis 21 Uhr. Die Bar ist offen bis 23 Uhr.Für alle extra Zahlungen (Speise oder Getränke) wird zuerst eine Evidenz geführt, und am Ende der Reise soll man in diesem Falle seine Rechnung bei dem Kapitän oder bei einer anderen von dem Gaćina Adriatic Charter bevollmächtigten Person begleichen. Gaćina Adriatic Charter ist verpflichtet, das Schiff mit allen notwendigen Nahrungsmitteln und Getränke auszustatten, und eventuelle spezielle Wünsche und Aufträge der Gäste sollten vor dem Beginn der Reise zugestellt sein. Es ist verboten, auf das Schiff eigene Nahrungsmittel und Getränke mitzubringen, ausser im Falle wenn so eine Option mit Gaćina Adriatic Charter vereinbart ist. Die Kinder bis 10 Jahren haben den Nachlass von 50%, Kinder bis 2 Jahren bezahlen nichts, Kinder bis 12 Jahren haben 30%-tigen Nachlass.
  7. Im Falle, dass das Schiff nicht in der Lage ist, auszufahren, wird Gaćina Adriatic Charter ein alternatives Schiff versichern. Und wenn das andere Schiff schlechterer Qualität ist, wird dann auch der Preis korrigiert sein, in der Übereinstimmung mit der Qualität des Schiffes.Die Verantwortung der Firma Gaćina Adriatic Charter für unerfüllte Verpflichtungen ist nach allen Grundsätzen bis zum Reisepreis limitiert. Im Falle der Beschädigung auf dem Schiff, ist Gaćina Adriatic Charter dazu verpflichtet, innerhalb der Frist von 24 Stunden das Schiff zu reparieren oder ein anderes Schiff zu versichern, und während dieser Zeit hat der Klient kein Recht, einen Einwand zu erheben oder eine Preisverminderung zu fördern.
  8. Die Preisnachlässe werden speziell in besonderen Fällen verabredet.
  9. Im Falle, dass der Klient die Reise kündigt, behält Gaćina Adriatic Charter das Recht der Preisbezahlung bei:
      30% von dem Vollpreis für die Kündigung 2 oder mehr Monate vor der Reise
     50% von dem Vollpreis für die Kündigung 59 bis 29 Tage vor der Reise
     100% von dem Vollpreis für die Kündigung innerhalb 29 Tage vor der Reise
    Der Klient und Gaćina Adriatic Charter können dann zur Übereinstimmung über Veränderungen des Arrangements unter gleichen Bedingungen kommen. Der Klient kann auch anderen Personen sein Recht unter gleichen Bedingungen überlassen. Gaćina Adriatic Charter ist in keinem Fall verantwortlich oder soll den Preis vermindern, wenn wegen der Klienten zu der Verkürzung der Reise kommt, und trägt keine anderen damit verbundenen Kosten. Wenn die Reise einmal begonnen hat, kann nicht mehr zum Austausch der Gäste kommen (ohne Gestattung der Firma Gaćina Adriatic Charter).
  10. Gaćina Adriatic Charter behält das Recht bei, die Reise aus unvorhersehbaren Gründen zu kündigen oder zu verkürzen. Wenn die Reise überhaupt nicht beginnen kann, wird dann dem Klienten eine Alternative angeboten oder der Klient bekommt die ganze Geldsumme, die er einbezahlt hat. Und wenn die Reise verkürzt werden muss, bekommen die Klienten die adäquate Geldsumme, die den nicht genutzten Reisetagen entspricht.
  11. Alle extra Kosten bezahlen die Klienten am Ende der Reise. Sie bezahlen dem Kapitän oder dem Vertreter der Firma Gaćina Adriatic Charter (Hafentakse, Marinentakse, Eintrittskarten, zusätzlichen Speise und Getränke, Kurtakse o.a.) Die Transfers zu den anderen Firmen sollte man direkt diesen Firmen bezahlen.
  12. Die Fahrgäste sollen wegen der sicherer Fahrt die Anweisungen des Kapitäns beachten. Das Schiff segelt am Tage, und nicht nachts. Rauchen in geschlossenen Räumen des Schiffes ist streng verboten. Die Fahrgäste sollen auch die gesetzlichen Vorschriften in Acht nehmen, die sich auf das Tauchen, Angeln, Bootfahrten, Wasserski und Umweltschutz beziehen.
  13. Arbeitszeit der Besatzung ist maximal bis 24 Uhr, und alles dannach wird als zusätzliche Arbeit gerechnet.
  14. Die Fahrgäste sollen bewusst sein, dass sie sich auf dem Holzschiff befinden und sie werden über die Wasser- und Kraftstoffmenge auf dem Schiff informiert, so dass die Einwände im Falle des Holzknacken, Regendurchbrüche oder maritimen Fähigkeiten des Schiffes nicht gestattet sind.
  15. Der Einstieg ist um 17 Uhr am Tag des Einkommens, und der Ausstieg um 9 Uhr am Tag der Beendigung der Reise.
  16. Die Agentur und die Klienten haben die Verpflichtung , vor der Reise Informationen über den Gesundheitszustand (übertragbare, chronische Krakheiten, Alergien) der Passagiere zuzustellen, und ob sie vielleicht irgendeine Ernährungsbeschränkungen haben.
  17. Alle Bemerkungen und Einwände werden gleich auf der Stelle mit dem Kapitän oder mit einem anderen Vertreter der Firma Gaćina Adriatic Charter gelöst. Eventuelle Bemerkungen, die nicht gleich gelöst werden konnten, sollen schriftlich vor dem Ende der Reise zugestellt werden. Ihre Bemerkungen können die Gäste in das Beschwerdebuch eintragen oder diese Einwände auf einem anderen Papier schreiben. Für eventuelles Gerichtsverfahren ist das Gericht in Šibenik zuständig.
  18. Charterbedingungen sind die Bestandteile des Chartervertrags und sie sind am Internet veröffentlicht.



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